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   OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02   

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OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02 (https://dejure.org/2002,2250)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2002 - 7 W 691/02 (https://dejure.org/2002,2250)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2002 - 7 W 691/02 (https://dejure.org/2002,2250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren; Anforderungen an einen Buchauszug; Tauglichkeit eines Konvoluts ; Liquide Beweisbarkeit; Provisionsansprüche eines Handelsvertreters ; Einwand der anderweitigen Erledigung durch aussergerichtlichen Zahlungsvergleich

  • Judicialis

    ZPO § 887 Abs. 1; ; HGB § 87 c Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887 Abs. 1; HGB § 87 c Abs. 2
    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren; Anforderungen an einen Buchauszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1034
  • MDR 2002, 909
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über dessen Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH WM 1982, 152, 153; 1989, 1073, 1074; 2001, 1258, 1259 und 1262).

    Im Fall von Retouren sind deren Gründe anzugeben (BGH WM 2001, 1258, 1260 f.).

    Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken und wenn sie entweder zusätzlich alle in einen Buchauszug aufzunehmenden Angaben enthalten oder der Unternehmer mit ihrer Überlassung alle Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (BGH a.a.O.; WM 1991, 196, 200; 1995, 1774; 2001, 1258, 1262).

  • OLG Hamm, 29.03.1996 - 12 W 15/95

    Erfüllungseinwand des Schuldners im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Während die eine Ansicht vertritt, der Einwand der Erfüllung verzögere die gebotene zügige Zwangsvollstreckung und gehöre als materiell-rechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren, sondern sei in dem dafür vom Gesetz eigens unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO mit der Möglichkeit eines Einstellungsantrages nach § 769 ZPO geltend zu machen (z.B. OLG München NJW-RR 1988, 22 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 1212 f.; OLG Köln MDR 1993, 579; OLG Düsseldorf MDR 96, 309; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902 jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGH NJW 1995, 3189, 3190, jedoch ohne nähere Begründung), verweist die Gegenansicht auf den Wortlaut des § 887 ZPO und den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (z.B. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 155 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Soweit sich aber eine Erfüllung oder anderweitige Erledigung nur im Rahmen einer Beweisaufnahme, z.B. durch Vernehmung von Zeugen oder Erholung eines Sachverständigengutachtens, feststellen lässt, ist entsprechend der Wertung des § 775 ZPO die Vollstreckung fortzusetzen und der Schuldner mit seinem Einwand auf die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zu verweisen; andernfalls nähme man dem Gläubiger den Vorteil des vollstreckbaren Titels und würde ihn statt den Schuldner zunächst wieder in ein Erkenntnisverfahren zwingen (so auch beschränkt auf die Fälle des § 775 Nrn. 4 und 5 ZPO OLG Köln MDR 1993.579 und für den Fall eines bereits gerichtlich erholten Sachverständigengutachtens OLG Hamm BauR 1996, 900, 902).

  • OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95

    Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung -

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Erfüllt ein Schuldner seine Verpflichtung zur Erteilung oder Ergänzung eines Buchauszuges nicht, so ist der Gläubiger nach § 887 Abs. 1 ZPO auf Antrag zu ermächtigen, diese Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen, und der Schuldner nach § 887 Abs. 2 ZPO auf Antrag des Gläubigers zur Vorauszahlung der Kosten zu verurteilen (OLG Koblenz NJW-RR 1994, 358 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Während die eine Ansicht vertritt, der Einwand der Erfüllung verzögere die gebotene zügige Zwangsvollstreckung und gehöre als materiell-rechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren, sondern sei in dem dafür vom Gesetz eigens unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO mit der Möglichkeit eines Einstellungsantrages nach § 769 ZPO geltend zu machen (z.B. OLG München NJW-RR 1988, 22 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 1212 f.; OLG Köln MDR 1993, 579; OLG Düsseldorf MDR 96, 309; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902 jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGH NJW 1995, 3189, 3190, jedoch ohne nähere Begründung), verweist die Gegenansicht auf den Wortlaut des § 887 ZPO und den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (z.B. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 155 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über dessen Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH WM 1982, 152, 153; 1989, 1073, 1074; 2001, 1258, 1259 und 1262).

    Zudem muss der Handelsvertreter ohne Schwierigkeiten die aufgeführten Rechnungen den entsprechenden Aufträgen zuordnen können (BGH WM 1982, 152, 153).

  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Nur dann kann sein Zweck erfüllt werden, dem Handelsvertreter über dessen Provisionsansprüche Klarheit zu verschaffen und ihm eine Nachprüfung der vom Unternehmer erteilten oder noch zu erteilenden Provisionsabrechnung zu ermöglichen (BGH WM 1982, 152, 153; 1989, 1073, 1074; 2001, 1258, 1259 und 1262).

    Nur die zweifelsfrei nicht Provisionspflichtigen Geschäfte können bei der Erteilung des Buchauszuges unberücksichtigt bleiben (BGH WM 1989, 1073, 1074).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken und wenn sie entweder zusätzlich alle in einen Buchauszug aufzunehmenden Angaben enthalten oder der Unternehmer mit ihrer Überlassung alle Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (BGH a.a.O.; WM 1991, 196, 200; 1995, 1774; 2001, 1258, 1262).
  • BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94

    Umfang der Entscheidung des Berufungsgerichts im Falle einer Stufenklage

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken und wenn sie entweder zusätzlich alle in einen Buchauszug aufzunehmenden Angaben enthalten oder der Unternehmer mit ihrer Überlassung alle Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (BGH a.a.O.; WM 1991, 196, 200; 1995, 1774; 2001, 1258, 1262).
  • OLG München, 02.07.1987 - 28 W 1163/87
    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Während die eine Ansicht vertritt, der Einwand der Erfüllung verzögere die gebotene zügige Zwangsvollstreckung und gehöre als materiell-rechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren, sondern sei in dem dafür vom Gesetz eigens unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO mit der Möglichkeit eines Einstellungsantrages nach § 769 ZPO geltend zu machen (z.B. OLG München NJW-RR 1988, 22 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 1212 f.; OLG Köln MDR 1993, 579; OLG Düsseldorf MDR 96, 309; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902 jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGH NJW 1995, 3189, 3190, jedoch ohne nähere Begründung), verweist die Gegenansicht auf den Wortlaut des § 887 ZPO und den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (z.B. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 155 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.2000 - 3 W 235/00

    Zwangsvollstreckung bei vertretbaren Handlungen - beachtlicher Erfüllungseinwands

    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Während die eine Ansicht vertritt, der Einwand der Erfüllung verzögere die gebotene zügige Zwangsvollstreckung und gehöre als materiell-rechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren, sondern sei in dem dafür vom Gesetz eigens unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO mit der Möglichkeit eines Einstellungsantrages nach § 769 ZPO geltend zu machen (z.B. OLG München NJW-RR 1988, 22 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 1212 f.; OLG Köln MDR 1993, 579; OLG Düsseldorf MDR 96, 309; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902 jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGH NJW 1995, 3189, 3190, jedoch ohne nähere Begründung), verweist die Gegenansicht auf den Wortlaut des § 887 ZPO und den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (z.B. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 155 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 02.12.1987 - 2 W 165/87
    Auszug aus OLG München, 26.03.2002 - 7 W 691/02
    Während die eine Ansicht vertritt, der Einwand der Erfüllung verzögere die gebotene zügige Zwangsvollstreckung und gehöre als materiell-rechtlicher Einwand gegen den titulierten Anspruch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren, sondern sei in dem dafür vom Gesetz eigens unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Weg der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO mit der Möglichkeit eines Einstellungsantrages nach § 769 ZPO geltend zu machen (z.B. OLG München NJW-RR 1988, 22 f.; OLG Köln NJW-RR 1988, 1212 f.; OLG Köln MDR 1993, 579; OLG Düsseldorf MDR 96, 309; OLG Hamm BauR 1996, 900, 902 jeweils mit weiteren Nachweisen; auch BGH NJW 1995, 3189, 3190, jedoch ohne nähere Begründung), verweist die Gegenansicht auf den Wortlaut des § 887 ZPO und den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (z.B. OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 155 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

  • OLG Koblenz, 17.12.1993 - 6 U 732/93

    Buchauszug, Vollstreckung, Anspruch auf Ergänzung eines Buchauszuges, vertretbare

  • OLG Nürnberg, 03.05.1994 - 11 W 1940/93

    Zwangsvollstreckung zur Erzwingung einer vertretbaren Handlung

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 19/94

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • OLG Köln, 28.10.1992 - 19 W 39/92

    Zwangsvollstreckung Erfüllungseinwand Vollstreckungsgegenklage

  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    Quasi wie ein "Spiegelbild" muss er eine vollständige Zusammenstellung aller Angaben aus den Geschäftsbüchern und Geschäftsunterlagen des Unternehmers enthalten, die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provision des Handelsvertreters von Belang sein können (etwa BGH NJW 2001, 2333, 2334; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035; Emde, in: GroßKommHGB, aaO., § 87c Rdnr. 110; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 87c Rdnr. 15; Küstner, in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 3. Aufl. 2000, Rdnr. 1480).

    d) Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Rechnungsbetrag (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1712, 1713; OLG Köln NJW-RR 1999, 833; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035):.

    e) Kunden mit genauer Anschrift oder die Kundennummer (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2000, 167, 168; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035):.

    f) Annullierung, Nichtausführung und Stornierungen mit Angaben der Gründen (vgl. BGH NJW 2001, 2333, 2335; OLG Düsseldorf MDR 2000, 167, 168; OLG Köln NJW-RR 1999, 833; VersR 2004, 1413, 1414; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035).

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 89/11

    - Brillenfassungen -, Anspruch des HV auf Buchauszug, Anspruch auf Herausgabe der

    Quasi wie ein "Spiegelbild" muss er eine vollständige Zusammenstellung aller Angaben aus den Geschäftsbüchern und Geschäftsunterlagen des Unternehmers enthalten, die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provision des Handelsvertreters von Belang sein können (etwa BGH, Urteil v. 21.03.2001, VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333; OLG München, Beschluss v. 26.03.2002, 7 W 691/02, NJW-RR 2002, 1034, 1035; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Aufl. 2012, § 87c Rn. 15; Riemer, in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 4. Aufl. 2012, Kap. VI Rn. 87, S. 530).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    - Anschrift des Kunden, zumindest soweit zur Vermeidung einer Verwechselungsgefahr notwendig (OLG Köln, Urt. v. 2.7.2010 - 19 U 2710, juris; Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; Urt. v. 2.6.2006 - 19 U 207/05, juris; OLG München, Beschl. v. 26.3.2002 - 7 W 691/02, MDR 2002, 909);.

    - prämien- bzw. provisionsrelevante Sondervereinbarungen (BGH, Urt. v. 21.3.2001 - VIII ZR 149/99, MDR 2001, 823, OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; OLG München, Beschl. v. 26.3.2002 - 7 W 691/02, MDR 2002, 909), wobei die ergänzende Mitteilung des Unternehmens im Prozess, etwa dass Besonderheiten nicht angefallen seien, zu einer dann vollständigen Auskunft führen kann (OLG Köln, Beschl. v. 31.10.2008 - 19 W 17/08, OLGR 2009, 549; Urt. v. 28.5.2004 - 19 U 247/01, n.v.).

  • OLG Rostock, 21.03.2003 - 4 W 7/03

    Einwand der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren

    Ansonsten kann der Schuldner die Erfüllung nur mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend machen (Anschluss an OLG München, MDR 2002, 909; Abweichung von OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 259).

    Anderenfalls nähme man dem Gläubiger den Vorteil des vollstreckbaren Titels und würde ihn statt den Schuldner zunächst wieder in das Erkenntnisverfahren zwingen (OLG München (7. Zivilsenat), MDR 2002, 909; im Ergebnis auch: OLG Düsseldorf, MDR 1996, 309; OLG Hamm, OLGZ 1984, 254; OLG Koblenz, MDR 1991, 547; OLG Köln (2. Zivilsenat), MDR 1988, 505; OLG Köln (19. Zivilsenat), MDR 1993, 579; OLG München (28. Zivilsenat), MDR 1987, 945; Putzo in: Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 887 Rdn. 4; Walker in: Schuschke/Walker, Kommentar zum 8. Buch der ZPO, 3. Aufl., § 887 Rdn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2011 - 16 U 21/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

    Quasi wie ein "Spiegelbild" muss er eine vollständige Zusammenstellung aller Angaben aus den Geschäftsbüchern und Geschäftsunterlagen des Unternehmers enthalten, die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provision des Handelsvertreters von Belang sein können (etwa BGH NJW 2001, 2333, 2334; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035; Emde, in: GroßKommHGB, aaO., § 87c Rdnr. 110; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl. 2010, § 87c Rdnr. 15; Küstner, in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 3. Aufl. 2000, Rdnr. 1480).

    Grundsätzlich sind auch Angaben zu Annullierungen, Nichtausführung und Stornierungen mit Angaben von Gründen zu machen, damit der Handelsvertreter prüfen kann, ob der Unternehmer für die Nichtausführung verantwortlich war und so ein Provisionsanspruch gem. § 87a Abs. 3 HGB bestehen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. nur BGH NJW 2001, 2333, 2335; aber auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 167, 168; OLG Köln NJW-RR 1999, 833; VersR 2004, 1413, 1414; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035).

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 9 TM 1196/01

    Erzwingungsvollstreckung aus Prozessvergleich

    Die Beachtlichkeit des Erfüllungseinwandes nicht allein im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern auch schon im gerichtlichen Erzwingungsverfahren nach § 887 Abs. 1 ZPO ist im Zivilprozess lebhaft umstritten (bejahend etwa: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 11 E 1940/93 -, NJW-RR 1995, 63 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 2000 - 3 E 235/00 -, NJW-RR 2002, 429; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2001 - 9 W 28/01 -, Nachweis bei juris; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl. 2003, § 887 Rdnr. 5, Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 887 Rdnr. 7; verneinend etwa: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 9 W 79/00 -, Nachweis bei juris; OLG Köln, Beschluss vom 12. September 2001 - 19 W 21/01 -, Nachweis bei juris; OLG München, Beschluss vom 26. März 2002 - 7 W 691/02 -, NJW-RR 2002, 1034 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 5 W 29/02 -, Nachweis bei juris; Musielak-Lackmann, a. a. O., § 887 Rdnr. 19; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 887 Rdnr. 4, 17).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 16 U 187/20

    Wirksamkeit eines Darlehensvertrages über nicht verdiente Provisionsvorschüsse

    Der Buchauszug muss - quasi wie ein "Spiegelbild" - eine vollständige Zusammenstellung aller Angaben aus den Geschäftsbüchern und Geschäftsunterlagen des Unternehmers enthalten, die für die Berechnung, die Höhe und die Fälligkeit der Provision des Handelsvertreters von Belang sein können (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2001, Az.: VIII ZR 149/99, NJW 2001, 2333 - 2334; OLG München, Beschluss vom 26. März 2002, Az.: 7 W 691/02, NJW-RR 2002, 1034 - 1035; Hopt, in: Baumbach/Hopt, HGB, 38. Auflage, § 87c Rn. 15; Riemer, in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 5. Auflage, Kap. VI Rn. 87).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2021 - 16 U 215/20

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs; Zweck eines

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15

    Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 4/05

    Beachtlichkeit des Einwands der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren

  • BGH, 10.12.2004 - IXa ZB 146/04

    Einwand der Erfüllung im Vollstreckungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15

    - vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben,

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 35 U 36/02

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des ihm

  • OLG Köln, 05.02.2003 - 19 W 22/02

    Berücksichtigung des Erfüllungseinwands

  • BayObLG, 23.09.2004 - 1Z BR 75/04

    Einstellung freiwilliger Versteigerung von Wohnungseigentum bei freihändiger

  • OLG Hamm, 12.06.2003 - 35 W 8/02

    Handelsvertreter: Voraussetzungen für die Erstellung eines Buchauszuges im Wege

  • KG, 18.09.2002 - 24 W 199/02

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02   

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OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02 (https://dejure.org/2002,1959)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.03.2002 - 2 W 9/02 (https://dejure.org/2002,1959)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. März 2002 - 2 W 9/02 (https://dejure.org/2002,1959)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzgerichtliche Einberufung einer Gläubigerversammlung: Einberufungspflicht des Gerichts nach Feststellung der Antragsberechtigung; Bestimmung der zu behandelnden Tagesordnungspunkte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Kein Ermessen des Insolvenzgerichts ; Kein Nachweis eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses; Aufstellung von Tagesordnungspunkten durch das Insolvenzgericht

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Kein Ermessen des Insolvenzgerichts ; Kein Nachweis eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses; Aufstellung von Tagesordnungspunkten durch das Insolvenzgericht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 989
  • ZIP 2002, 900
  • NZI 2002, 314
  • WM 2002, 1854
  • Rpfleger 2002, 476
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 04.02.2002 - 2 W 5/02

    Anforderungen an ein Restschuldbefreiungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02
    Damit ist nach der Überleitungsvorschrift des § 26 Rn. 10 EGZPO i. d. F. ZPO-RG 2001 das bis zum Inkrafttreten des ZPO-RG gültige Recht weiter anzuwenden (dazu Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 9 W 96/01; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 2 W 5/02, ZInsO 2002, 230; OLG Köln ZInsO 2002, 236; OLG Köln ZInsO 2002, 238).
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 2 W 11/02

    Anwendung der Übergangsvorschrift des § 26 EGZPO auf die Rechtsmittel der InsO

    Auszug aus OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02
    Damit ist nach der Überleitungsvorschrift des § 26 Rn. 10 EGZPO i. d. F. ZPO-RG 2001 das bis zum Inkrafttreten des ZPO-RG gültige Recht weiter anzuwenden (dazu Senat, Beschluss vom 14. Januar 2002 - 9 W 96/01; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2002 - 2 W 5/02, ZInsO 2002, 230; OLG Köln ZInsO 2002, 236; OLG Köln ZInsO 2002, 238).
  • BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04

    Einberufung einer Gläubigerversammlung durch Insolvenzgläubiger

    Die Einberufung steht nicht im Ermessen des Insolvenzgerichts (OLG Celle, ZIP 2002, 900; HK-InsO/Eickmann, aaO § 74 Rn. 3, § 75 Rn. 1; Kübler in Kübler/Prütting, aaO § 75 Rn. 7; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht § 75 InsO Rn. 2).
  • LG Münster, 21.01.2019 - 5 T 742/18

    Einberufung besondere Gläubigerversammlung, Abstimmung über

    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2002, 2 W 9/02, BGH Beschluss vom 14.10.2004, IX ZB 114/04, LG Traunstein, 13.07.2009, 4 T 1939/09 und 1990/09, LG Göttingen, Beschluss vom 11.12.2012, 10 T 63/12, jeweils m.w.N.).

    Ein besonderes Rechtsschutzinteresse an der Einberufung der Gläubigerversammlung muss der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht nicht nachweisen, weil bereits aus dem gesetzlich bestimmten Antragsrecht zwangsläufig das Rechtsschutzbedürfnis abgeleitet werden kann (Kübler/Prütting/Bork, InsO, 77. Lieferung 08.2018, § 75, Rd. 13, OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2002, 2 W 9/02).

  • OVG Saarland, 18.04.2019 - 2 A 2/18

    Prüfungsumfang des Gerichts bei Begründung einer Nutzungsuntersagung aufgrund

    Der § 14 Abs. 1 BauNVO ermöglicht eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen, dem auch das allgemeine Wohngebiet vom Gebietscharakter her vorwiegend dient (§ 4 Abs. 1 BauNVO), nur dann, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.2002 - 2 W 9/02 -, SKZ 2003, 86, Leitsatz Nr. 93, zu vier erwachsenen Tieren und einem Welpen eines Schlittenhunderudels, vom 17.11.1995 - 2 W 47/95 -, Doggenhaltung im Wohngebiet, und vom 19.1.1990 - 2 W 28/89 -, zur Begrenzung der Haltung von Hunden der Rassen Collies und Bobtails , OVG Münster, Beschluss vom 8.1.2014 - 2 B 1196/13 - NVwZ-RR 2014, 376, VGH München, Beschluss vom 23.8.2010 - 2 ZB 10.1618 -, juris, betreffend die Begrenzung der Haltung von Schäferhunden auf zwei Tiere, im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 1 ME 233/08 -, BRS 73 Nr. 72; VGH Mannheim, Beschluss vom 13.3.2003 - 5 S 2771/02 -, BRS 66 Nr. 78, wonach sogar in einem Mischgebiet das Halten von mehr als einem Hund (Riesenschnauzer) im Freien bauplanungsrechtlich unzulässig sein kann) Weiter ist davon auszugehen, dass eine dieses Ausmaß überschreitende Tierhaltung in ausgewiesenen oder faktisch reinen oder allgemeinen Wohngebieten unzulässig ist und gegebenenfalls auch potentiell nachbarliche Ansprüche auf Gebietserhaltung unabhängig von Fragen der Zumutbarkeit oder der Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme auslöst.
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 44/04

    Pflicht des Drittschuldners zur Beachtung des verlängerten Pfändungsschutzes ohne

    Es ist ihm nicht zumutbar und häufig - jedenfalls ohne freiwillige Mitwirkung des Schuldners - auch nicht möglich, die erforderliche Bewertung der persönlichen Verhältnisse des Schuldners als Grundlage für dessen Bemessung mit einem vertretbaren personellen und sachlichen Aufwand sicher vorzunehmen (vgl. LG Marburg Rpfleger 2002, 476 f; LG Koblenz JurBüro 1998, 47).
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 2 A 78/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfolgung eines Anspruchs auf Erlass eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur privaten Hundehaltung ermöglicht der einschlägige § 14 Abs. 1 BauNVO eine Kleintierhaltung als Annex zum Wohnen, dem auch das allgemeine Wohngebiet vom Gebietscharakter her vorwiegend dient (§ 4 Abs. 1 BauNVO), nur dann, wenn sie in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nach Art und Anzahl der Tiere nicht sprengt.(vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.4.2019 - 2 A 2/18 - KommJur 2019, 464, dazu auch die Beschlüsse vom 13.11.2002 - 2 W 9/02 -, SKZ 2003, 86, Leitsatz Nr. 93, zu vier erwachsenen Tieren und einem Welpen eines Schlittenhunderudels, vom 17.11.1995 - 2 W 47/95 -, Doggenhaltung im Wohngebiet, und vom 19.1.1990 - 2 W 28/89 -, zur Begrenzung der Haltung von Hunden der Rassen Collies und Bobtails, und aus der Rechtsprechung anderer Gerichte: OVG Münster, Beschluss vom 8.1.2014 - 2 B 1196/13 - NVwZ-RR 2014, 376, VGH München, Beschluss vom 23.8.2010 - 2 ZB 10.1618 -, juris, betreffend die Begrenzung der Haltung von Schäferhunden auf zwei Tiere, im Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - 1 ME 233/08 -, BRS 73 Nr. 72; VGH Mannheim, Beschluss vom 13.3.2003 - 5 S 2771/02 -, BRS 66 Nr. 78, wonach sogar in einem Mischgebiet das Halten von mehr als einem Hund (Riesenschnauzer) im Freien bauplanungsrechtlich unzulässig sein kann) Eine dieses Ausmaß überschreitende Tierhaltung in ausgewiesenen oder faktisch reinen oder allgemeinen Wohngebieten ist unzulässig und löst auch nachbarliche Ansprüche auf Gebietserhaltung unabhängig von Fragen der Zumutbarkeit oder der Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme aus.
  • LG Stendal, 22.10.2012 - 25 T 184/12

    Insolvenzverfahren: Einberufung der ersten Gläubigerversammlung vor dem Berichts-

    Aus dem Wortlaut ("... ist einzuberufen...") ergibt sich, dass es kein Ermessen hat und die Gläubigerversammlung einberufen muss (vgl. BGH, ZInsO 2004, 1314; OLG Celle, NZI 2002, 314, 315; Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Auflage, § 75 Rn. 8f; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl., § 75 Rn. 4; Braun, InsO, 2. Auflage, § 75 Rn 10; jetzt auch Frankfurter Kommentar zur InsO, 4. Auflage, § 75 Rn 10).
  • LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein Gericht zur Einberufung einer

    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (AG Duisburg NZI 2010, 910 [AG Duisburg 18.08.2010 - 60 IN 26/09] ; BGH NZI 2005, 31; OLG Celle ZIP 2002, 900 [OLG Celle 25.03.2002 - 2 W 9/02] ; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O. Rdnr. 10).
  • VG Saarlouis, 04.03.2013 - 5 L 411/13

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Ausnahmen davon werden nur in den Fällen anerkannt, in denen - wie etwa bei Bauzäunen oder dauerhaft abgestellten, im Übrigen aber beweglichen Wohnwagen - die Beseitigung der Anlage ohne Substanzverlust erfolgen kann oder bei frisch errichteten Wochenendhäusern im Außenbereich wegen der damit verbundenen (negativen) Vorbild- und Nachahmungswirkung.(Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., IX Rdnr. 36 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.2002 - 2 W 9/02 -, SKZ 2003, 86 Leitsatz Nr. 53 (Hundezwinger aus Gitterzaunelementen), vom 09.01.2002 - 2 V 11/01 -, SKZ 2002, 295 Leitsatz Nr. 38 (Baustellenzaun im Außenbereich), vom 03.08.1990 - 2 W 20/90 -, juris (Wohnwagen im Außenbereich) und vom 28.10.1992 - 2 W 24/92 -, SKZ 1993, 105 Leitsatz Nr. 23) Von diesen Fällen abgesehen kann ein bloß formeller Rechtsverstoß auch im Einzelfall den Erlass einer letztlich auf deren Zerstörung mit unter Umständen weit reichenden wirtschaftlichen Konsequenzen für den Betroffenen gerichteten behördlichen Anordnung nicht rechtfertigen.
  • VG Saarlouis, 01.10.2007 - 5 L 1071/07

    Anordnung des Sofortvollzugs einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung.

    (Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Aufl., IX Rdnr. 36 unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.11.2002 - 2 W 9/02 -, SKZ 2003, 86 Leitsatz Nr. 53 (Hundezwinger aus Gitterzaunelementen), vom 09.01.2002 - 2 V 11/01 -, SKZ 2002, 295 Leitsatz Nr. 38 (Baustellenzaun im Außenbereich), vom 03.08.1990 - 2 W 20/90 -, juris (Wohnwagen im Außenbereich) und vom 28.10.1992 - 2 W 24/92 -, SKZ 1993, 105 Leitsatz Nr. 23) Von diesen Fällen abgesehen kann ein bloß formeller Rechtsverstoß auch im Einzelfall bei ohne die notwendige bauaufsichtsbehördliche Genehmigung ausgeführten Anlagen den Erlass einer letztlich auf deren Zerstörung mit unter Umständen weit reichenden wirtschaftlichen Konsequenzen für den Betroffenen gerichteten behördlichen Anordnung nicht rechtfertigen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8497
OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 114/01 (https://dejure.org/2001,8497)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2001 - 5 U 114/01 (https://dejure.org/2001,8497)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 5 U 114/01 (https://dejure.org/2001,8497)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Marke; Unlauterer Wettbewerb; Einfuhr; Ware; Kfz; Importeur; Umverpackung; Inland; Ausland; Ersatzteile

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4; ; MarkenG § 23 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 3 Nr. 4 § 23 Nr. 3
    Markenverletzung durch Einfuhr von KFZ-Ersatzteilen durch einen Importeur in Verpackungen mit dem Markenzeichen des KFZ-Herstellers und anschließendem In-Verkehr-Bringen der unverpackten Ersatzteile unter dem eigenen Firmennamen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 312 O 39/01
  • OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 114/01

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin, 05.11.2002 - L 2 U 72/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 114/01
    Schließlich kann für die Anwendung des § 23 Nr. 3 MarkenG auch nicht danach unterschieden werden, ob es sich vorliegend um Transportpackungen oder solche handelt, die nach Absicht des Importeurs in den inländischen Verkehr gelangen sollen, wie es das OlG Braunschweig in seiner zweiten Entscheidung im Parallelverfahren zwischen der Antragsgegnerin und der Firma V. ausgeführt hat ( 2 U 72/01, Anlage A 4 ).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2001 - 5 U 114/01
    Die unterschiedliche Herkunft eines nicht vom Originalhersteller stammenden Produkts muß im Ersatzteilgeschäft sogar bei nicht kennzeichenrechtlich geschützten Produktnamen klar und eindeutig erkennbar gemacht werden ( BGH WRP 96, 713,715 -Verbrauchsmaterialien-).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.04.2002 - 3 W 59/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4859
OLG Koblenz, 08.04.2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,4859)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.04.2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,4859)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. April 2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,4859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Haftung von Ehepartnern für Darlehensschulden bei Scheidung

  • Wolters Kluwer

    Darlehn; Prozesskostenhilfe; Rückzahlung; Ehescheidung; Scheidung; Freistellungsverpflichtung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber geschiedenem Ehegatten

  • Judicialis

    BGB § 426 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 2

  • gaius.legal

    Haftung von Ehepartnern für Darlehensschulden bei Scheidung

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Erstattung von Darlehensrückzahlung eines während der Ehe aufgenommenen Darlehens nach der Scheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehegatte behält nach Scheidung das Haus - alleinige Haftung für Darlehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1070
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.04.2002 - 3 W 59/02
    Eine abweichende Bestimmung i. S. des § 426 Abs. 1 BGB kann sich jedoch auch aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben, insbesondere aus dem Zweck und der Verwendung des Darlehens (vgl. z. B. BGH NJW 1983, S. 1845, 1846).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4215
OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01 (https://dejure.org/2001,4215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2001 - 27 U 96/01 (https://dejure.org/2001,4215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2001 - 27 U 96/01 (https://dejure.org/2001,4215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KO § 32; ; BGB § 138; ; BGB § 518; ; BGB § 288; ; BGB § 291 n.F.; ; ZPO § 141; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; InsO § 134; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Übernahme des Verteidigerhonorars eines Vorstandsmitglieds durch Gesellschafter - Frage der Unentgeltlichkeit - Insolvenzanfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 313
  • BB 2002, 473
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    Die Kammer ist zu Recht davon ausgegangen, dass sich die von Rechtsanwalt Dr. P an die Verteidiger geleisteten Zahlungen anfechtungsrechtlich als Leistung der Gemeinschuldner an den Beklagten darstellen, weil die Zuordnungskriterien im Anfechtungsrecht denjenigen des Leistungsbegriffs im bereicherungsrechtlichen Sinne entsprechen (vgl. BGH in NJW 1999, 3636 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    In Fällen der vorliegenden Art, in denen eine dritte Person in den Zuwendungs- oder den Gegenleistungsvorgang eingeschaltet ist, somit insbesondere bei Leistungen des Gemeinschuldners an einen Dritten, ist dabei weniger entscheidend, ob der Gemeinschuldner eine Gegenleistung erhalten sollte, sondern in erster Linie maßgeblich, ob der Begünstigte bei objektiver Betrachtung eine Gegenleistung zu erbringen hatte (BGH in NJW 1999, 1550 = ZIP 1999, 628).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 76/96

    Begriff der unentgeltlichen Verfügung bei freiwilliger Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    Aus dem Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 12.12.1996 (NJW 1997, 866: Fall Sch), nach dem Sonderzuwendungen von Arbeitgebern nicht unentgeltlich sind, weil sie auf einer freiwillig übernommenen Fürsorge des Dienstherrn beruhen und um früher geleistete Dienste willen und als Ansporn für künftigen Einsatz erbracht werden, kann der Beklagte für den vorliegenden Fall nichts zu seinen Gunsten herleiten.
  • BGH, 14.02.1991 - V ZB 12/90

    Anforderungen an Trennwände für Abgeschlossenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    Demzufolge ist der Begriff der "unentgeltlichen Leistung", der nicht nur Schenkungen, sondern auch sonstige unentgeltliche Verfügungen, bei denen eine Einigung über die Unentgeltlichkeit nicht vorliegt, erfasst, weit auszulegen (vgl. BGH in ZIP 1999, 317; NJW 1991, 1611; Kilger; Insolvenzgesetze, 17. Aufl., Anm. 2 zu § 32 KO).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 118/87

    Anfechtbarkeit einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    Unabhängig von der Frage, ob diese mündliche Zusage unter Berücksichtigung des § 518 BGB verbindlich gewesen wäre, kommt es für die Beurteilung der Verfügung ausschließlich auf den Zeitpunkt der Zahlungen an, weil der Begriff einer unentgeltlichen Verfügung sowohl das Grundgeschäft als auch das Erfüllungsgeschäft erfasst, die beide zusammen die unentgeltliche Verfügung des Gemeinschuldners bilden (BGH in NJW 1999, 1551; NJW-RR 1988, 841).
  • BayObLG, 11.12.1981 - BReg. 1 Z 51/81
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    Für die rechtliche Beurteilung der Verfügung ist deshalb stets der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der mit dem Vertrag bewirkte Rechtserfolg eintritt (BGH in NJW 1999, 1551; 1983, 1680; vgl. jetzt auch § 140 InsO).
  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 120/89

    Haftung des Architekten gegenüber einem Mieter

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 27 U 96/01
    Eine vom Leistenden mit der Zuwendung verbundene Erwartung eines künftigen gefälligen Verhaltens des Empfängers führt schon angesichts der objektiven Wertlosigkeit der - wirtschaftlich nicht zu erwerbenden - Gegenleistung, im Übrigen auch wegen der fehlenden rechtlichen Abhängigkeit zur Leistung (vgl. BGH in NJW 1991, 562) nicht zur Bewertung der Zuwendung als entgeltlich.
  • OLG Köln, 24.02.2016 - 2 U 87/15

    Insolvenzanfechtung der Erfüllung oder Übernahme einer fremden Schuld

    Eine vom Leistenden mit der Zuwendung verbundene Erwartung eines künftigen gefälligen Verhaltens des Empfängers führt zumindest wegen der fehlenden rechtlichen Abhängigkeit zur Leistung nicht zur Bewertung der Zuwendung als entgeltlich (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.1990, IX ZR 29/90, NJW 1991, 562; OLG Hamm, Urt. v. 13.11.2001, 27 U 96/02, ZIP 2002, 313; Kreft/Thole, InsO.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.01.2002 - 11 W 56/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6505
OLG Köln, 04.01.2002 - 11 W 56/01 (https://dejure.org/2002,6505)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.01.2002 - 11 W 56/01 (https://dejure.org/2002,6505)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 11 W 56/01 (https://dejure.org/2002,6505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 08.08.2000 - 18 W 23/00

    Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2002 - 11 W 56/01
    Der Bundesgerichtshof hat in neuerer Zeit mehrfach zutreffend entschieden, dass es im Rahmen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine generelle Freistellung des Steuerfiskus von der Kostenaufbringung gibt (Beschlüsse vom 16. und 24.03.1998 in WM 1998, 877 = ZIP 1998, 789 ff. = WuB VII A. § 116 ZPO 2.98 mit Anmerkung von Hefermehl; Beschluss vom 08.02.1999 in WM 1999, 690; dazu Anmerkung von Hefermehl in WuB VII A. § 116 ZPO 1.99; ebenso ferner OLG Köln, OLGR 1993, 339 f.; ZIP 2000, 1779, 1781; OLG Rostock, OLGR 1997, 257 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen auch zur abweichenden Ansicht).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2002 - 11 W 56/01
    Der Bundesgerichtshof hat in neuerer Zeit mehrfach zutreffend entschieden, dass es im Rahmen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine generelle Freistellung des Steuerfiskus von der Kostenaufbringung gibt (Beschlüsse vom 16. und 24.03.1998 in WM 1998, 877 = ZIP 1998, 789 ff. = WuB VII A. § 116 ZPO 2.98 mit Anmerkung von Hefermehl; Beschluss vom 08.02.1999 in WM 1999, 690; dazu Anmerkung von Hefermehl in WuB VII A. § 116 ZPO 1.99; ebenso ferner OLG Köln, OLGR 1993, 339 f.; ZIP 2000, 1779, 1781; OLG Rostock, OLGR 1997, 257 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen auch zur abweichenden Ansicht).
  • BGH, 08.02.1999 - II ZB 24/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.2002 - 11 W 56/01
    Der Bundesgerichtshof hat in neuerer Zeit mehrfach zutreffend entschieden, dass es im Rahmen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO keine generelle Freistellung des Steuerfiskus von der Kostenaufbringung gibt (Beschlüsse vom 16. und 24.03.1998 in WM 1998, 877 = ZIP 1998, 789 ff. = WuB VII A. § 116 ZPO 2.98 mit Anmerkung von Hefermehl; Beschluss vom 08.02.1999 in WM 1999, 690; dazu Anmerkung von Hefermehl in WuB VII A. § 116 ZPO 1.99; ebenso ferner OLG Köln, OLGR 1993, 339 f.; ZIP 2000, 1779, 1781; OLG Rostock, OLGR 1997, 257 ff.; jeweils mit weiteren Nachweisen auch zur abweichenden Ansicht).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6913
OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01 (https://dejure.org/2002,6913)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.02.2002 - 8 W 1980/01 (https://dejure.org/2002,6913)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 8 W 1980/01 (https://dejure.org/2002,6913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Streitwert; Selbstständiges Beweisverfahren; Gutachten; Sachverständiger; Mängel; Anspruch; Hauptsache

  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 12; ; GKG § 15; ; GKG § 11 Abs. 2; ; GKG § 5 Abs. 6; ; ZPO §§ 3 ff.

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Streitwerts im selbstständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 07.01.1998 - 1 W 607/97

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches, also regelmäßig dem Wert der entsprechenden Hauptsache, und nicht lediglich nach einem Bruchteil davon (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 115; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).

  • OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).

  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Wert des zu sichernden Anspruches, also regelmäßig dem Wert der entsprechenden Hauptsache, und nicht lediglich nach einem Bruchteil davon (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16, Stichwort: Selbstständiges Beweisverfahren; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rdn. 115; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267, jeweils m.w.N.).

    Entscheidend ist daher für die Streitwertbestimmung nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen; diesbezüglich kann im Einzelfall auch auf spätere, besser fundierte Erkenntnisquellen (u.a. Sachverständigengutachten) abgestellt werden (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 1292; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, S. 827 ; jeweils m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 13.01.1998 - 18 W 204/97

    Kostenerstattung für Gutachten die ursprünglich nicht für die Verwendung im

    Auszug aus OLG Dresden, 20.02.2002 - 8 W 1980/01
    Mängel im Rahmen der Beweissicherung bestätigt haben (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, S. 267; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 384; OLG Hamburg NJW-RR 2000, S. 827).
  • OLG Dresden, 25.07.2002 - 7 U 330/02

    Aufrechnung; kostenselbständiges Beweisverfahren

    Dies ist aber für die Annahme einer Hauptsacheklage nach Auffassung des Senates nicht ausreichend (ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 20.02.2002, OLGR Dresden 2002, 240, 241 bei der Abgrenzung der angefallenen Kosten im Rahmen der Streitwertfestsetzung).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.01.2002 - 6 U 71/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10262
OLG Karlsruhe, 09.01.2002 - 6 U 71/01 (https://dejure.org/2002,10262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.01.2002 - 6 U 71/01 (https://dejure.org/2002,10262)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Januar 2002 - 6 U 71/01 (https://dejure.org/2002,10262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung von Markenrechten; Das Gesamtzeichen prägende Kennzeichnungskraft eines einzelnen Zeichenbestandteils; Selbstständig kennzeichnende Stellung eines einzelnen Zeichenbestandteils; Verwechslungsgefahr; Sandstrahlgerät "Druckstrahlblaster"; Kennzeichnungskraft ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2002 - 6 U 71/01
    Dabei können auch rein beschreibende Bestandteile den Gesamteindruck einer Marke beeinflussen (BGH GRUR 1998, 932/933 - Meisterbrand).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.01.2002 - 6 U 71/01
    Bei der umfassenden Bewertung ist hinsichtlich der Ähnlichkeiten der einander gegenüberstehenden Zeichen auf den Gesamteindruck abzustellen, den diese hervorrufen (BGH GRUR 1996, 198/199 - Springende Raubkatze).
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